Lebensversicherung kündigen

In Zeiten fallender Zinsen fragen sich Verbraucher zurecht, ob eine Kapitallebensversicherung die richtige Sparform ist. Wurde die Lebensversicherung zur Altersvorsorge abgeschlossen, soll sie eine zufriedenstellende Rendite bringen. Mit Blick auf die sinkende Überschussbeteiligung gehen die prognostizierten Auszahlungsbeträge allerdings Jahr für Jahr zurück. Praxistipp: Wer den Hinterbliebenenschutz eventuell nicht benötigt, sollte noch einmal genau rechnen, ob die Fortführung der Versicherung wirklich sinnvoll, oder ob die Stilllegung die bessere Entscheidung ist.

Fest steht, dass viele ihre Verträge daraufhin überprüfen, ob sie sich nach wie vor lohnen. Das gilt nicht nur in der Niedrigzinsphasen, sondern generell. Wichtig ist, dass ein Sparvertrag zum eigenen Lebensentwurf passt und dieser kann sich im Laufe der Zeit verändern. Die Familie wächst, der Hauskauf steht an oder das Geld soll als Startkapital für die Selbstständigkeit dienen – es gibt viele Gründe, eine Lebensversicherung zu kündigen.
 

Finanzamt greift bei Auflösung zu

Falls Sie sich dazu entscheiden, eine Lebensversicherung zu kündigen und sich diese auszahlen zu lassen, kann es durchaus geschehen, dass das Finanzamt die Hand aufhält. Ob und wie viel Sie von dem Guthaben abzweigen müssen, kommt ganz auf den Vertrag an. Die Finanzämter unterscheiden dabei zwischen diesen Vertragsformen:

  • Kapitallebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden
  • Kapitallebensversicherungen, die nach 2005 abgeschlossen wurden
  • private Rentenversicherungen
  • Riester-Rentenversicherungen
  • Rürup-Rentenversicherungen
  • Risikolebensversicherung

Wer voreilig kündigt, verzichtet auf Schlussüberschüsse. Das lässt sich nicht wegdiskutieren. Manchmal kann es also günstiger sein, die Kündigung noch etwas hinauszuzögern. So gilt zum Beispiel, dass die Steuer weniger hoch ausfällt, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist. Es ist ratsam, in Abhängigkeit vom zu erwartenden Auszahlungsbetrag vorab festzustellen, wie hoch der Steuerabzug ausfallen würde. Deshalb der gut gemeinte Rat: Fragen Sie Ihren Steuerberater. Die Beratungsstunde ist sicherlich ihr Geld wert. Es kann nämlich empfindlich teuer werden, wenn Sie voreilig kündigen.

Beispiel: Kündigen Sie eine Kapitallebensversicherung, die Sie vor dem Jahr 2005 abgeschlossen haben, dann ist die Auszahlung nur dann steuerfrei, wenn

  • der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen hat, mindestens fünf Jahre Beiträge abgeführt und die Todesfallsumme 60 % der Beiträge beträgt.
  • Ist eine der aufgeführten Bedingungen nicht erfüllt, müssen sie 25 % Abgeltungssteuer auf die Erträge bezahlen.
     

So kündigen Sie Ihre Lebensversicherung richtig

Die Kündigung Ihrer Lebensversicherung ist im Grunde ganz leicht. Sie müssen lediglich schreiben, dass sie die Lebensversicherung zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen und um Kündigungsbestätigung bitten. Es ist wichtig, eine Bankverbindung anzugeben, damit das Guthaben entsprechend überwiesen wird. Vergessen Sie nicht im Betreff ihre Kundennummer bzw. die Vertragsnummer anzugeben, damit ihre Kündigung zweifelsfrei zugeordnet werden kann. Nutzen Sie zur Orientierung unsere Vorlage, die die nötigen Details enthält. In der Regel ist eine Vertragsaufhebung immer zum 1. eines jeden Monats möglich. Zu dem Termin wird der Rückkaufswert - sofern vorhanden - von der Versicherung ausbezahlt.

Ähnliche Vorlagen

Darlehen aus Lebensversicherung beantragen

Wenn Sie einen finanziellen Engpass haben, oder kurzzeitig Geld benötigen, erfordert das nicht immer den direkten Weg zur Hausbank. Wenn Sie eine Lebensversicherung besitzen, die schon längere Jahre besteht, können Sie hier oftmals ein sogenanntes "Policendarlehen" beantragen. Sie erhalten dann einen fest vereinbarten Betrag aus Ihrer Lebensversicherung ausbezahlt, und zahlen diesen nebst Zinsen an Ihre Versicherung zurück.

Kündigung Rürup-Rente: PDF-Vorlage und wichtige Informationen zur Beitragsfreistellung

Sie möchten Ihre Rürup-Rente (Basis-Rente) kündigen? Dann sollten Sie wissen, dass eine Kündigung eines solchen Vertrages nicht möglich ist. Welche Alternativen Sie stattdessen haben und was Sie beachten müssen, lesen Sie in unserer kompakten Übersicht. Desweiteren bieten wir Ihnen als Hilfestellung eine kostenlose Vorlage zur Beitragsbefreiung im PDF-Format, die Sie direkt online ausfüllen und ausdrucken können.

Lebensversicherung stunden

Wenn Sie für einen kurzen Zeitraum die Beiträge Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung nicht aufbringen können, haben Sie die Möglichkeit die Beiträge hierfür zu stunden. In der Regel können Sie so für bis zu 6 Monaten nur den “Risikoanteil“ Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung weiterbezahlen. Die Sparanteile werden hierbei ausgesetzt. Die gestundeten Beiträge sind hinterher nachzuzahlen, andernfalls wird die Versicherungssumme herabgesetzt.

Lebensversicherung Beitrag herabsetzen

Als Alternative zur Kündigung besteht für private Lebens- oder Rentenversicherungen die Möglichkeit, den Beitrag und somit auch die Versicherungsleistung zu reduzieren. Mit unserem Vordruck stellen Sie eine Anfrage auf eine Beitragsminderung für Ihren bestehenden Vetrag. Die Versicherungen stellen Ihnen dann auf Basis des angegeben Wunschbeitrages ein Änderungsangebot aus.

Lebensversicherung beitragsfrei stellen

Eine Lebensversicherung beitragsfrei zu stellen, kann unterschiedliche Gründe haben. Manchmal fehlt einfach das Geld, doch manchmal ist es auch eine bewusste Entscheidung, die Beiträge nicht mehr einzuzahlen, weil z. B. eine andere Sparform attraktiver erscheint. Wer vorhat, die Versicherung zu behalten und sie noch nicht kündigen will, hat neben der Beitragsfreistellung weitere Möglichkeiten:
 

Lebensversicherung widerrufen

Sie haben eine Lebensversicherung oder private Rentenversicherung abgeschlossen, möchten jedoch von dem Vertrag zurücktreten? Kein Problem. Sie haben in der Lebensversicherung ein Widerrufsrecht von 30 Tagen, beginnend von dem Tag an, zu dem Ihnen nach Antragstellung sämtliche Vertragsunterlagen (Versicherungsschein und Verbraucherinformationen) vorliegen. Ihr Schreiben zum Widerruf muss innerhalb von 30 Tagen verschickt sein.